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FAQ

Hausregeln

Liebe Gäste,

wir möchten, dass Sie sich in unserer Unterkunft wohlfühlen und gleichzeitig Rücksicht auf Nachbarn, andere Hausbewohner und die Unterkunft nehmen. Bitte beachten Sie während Ihres gesamten Aufenthalts die folgende Hausordnung. Der buchende Hauptgast ist dafür verantwortlich, dass auch Mitreisende und Besucher über die Regeln informiert werden.

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme und einen sorgfältigen Umgang mit der Unterkunft.

AMAO-Stays
Check-in und Check-out?

Check-in und Check-out
Der Check-in ist ab 15:00 Uhr möglich. Der Check-out muss spätestens bis 10:00 Uhr erfolgen.
Ein früherer Check-in oder späterer Check-out ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Bestätigung durch AMAO-Stays zulässig.

Muss eine bereits eingeplante Reinigungskraft aufgrund eines nicht genehmigten verspäteten Check-outs warten, werden die tatsächlich entstandenen Wartekosten mit 20 € pro angefangener Stunde berechnet. Der Betrag ist unverzüglich zu begleichen.

Bitte verlassen Sie die Unterkunft erst, nachdem alle persönlichen Gegenstände mitgenommen und Schlüssel beziehungsweise Zugangsmittel entsprechend der Anreiseinformation zurückgegeben wurden.

Rauchverbot

Das Rauchen und Dampfen ist innerhalb der gesamten Wohnung ausnahmslos verboten. Dies gilt auch bei geöffneten Fenstern sowie in Badezimmern, Fluren und sonstigen Innenbereichen.

Auf einem ausschließlich zur Unterkunft gehörenden Balkon oder einer privaten Terrasse ist nur die Nutzung von Vapes beziehungsweise E-Zigaretten gestattet. Türen und Fenster müssen dabei geschlossen bleiben. Andere Hausbewohner und Nachbarn dürfen nicht durch Dampf, Geruch oder Lärm beeinträchtigt werden.

Zigaretten, Zigarren, Pfeifen, Shishas, Cannabis und andere Rauch- oder Rauschmittel sind auch auf Balkon und Terrasse nicht gestattet.

Drogen und rechtswidrige Nutzung

Der Konsum, Besitz, Handel, die Herstellung und die Weitergabe illegaler Drogen oder sonstiger verbotener Substanzen sind in der Unterkunft und auf den dazugehörigen Außenflächen untersagt.

Cannabis ist unabhängig von einer möglichen gesetzlichen Zulässigkeit in der gesamten Unterkunft einschließlich Balkon und Terrasse verboten.

Jede Nutzung der Unterkunft für rechtswidrige Aktivitäten ist untersagt.

Offenes Feuer und Grillen

Offenes Feuer ist sowohl innerhalb der Wohnung als auch auf Balkon oder Terrasse vollständig verboten. Das Verbot umfasst insbesondere:
•    Kerzen und Teelichter,
•    Shishas und glühende Kohle,
•    Räucherkohle und Räucherstäbchen,
•    Wunderkerzen und Feuerwerk,
•    Campingkocher und sonstige offene Flammen.
 
Grillen ist unabhängig von der Grillart verboten. Das gilt auch für Elektro-, Gas-, Holzkohle- und Tischgrills.

Die bestimmungsgemäße Nutzung der in der Unterkunft vorhandenen Küchen- und Kochgeräte bleibt erlaubt.

Rauchmelder, Feuerlöscher und andere Sicherheitseinrichtungen dürfen weder entfernt noch abgedeckt, ausgeschaltet oder manipuliert werden.

Ruhezeiten und Rücksichtnahme

Die Ruhezeit gilt täglich von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
Während dieser Zeit sind Fernseher, Musik, Gespräche und sonstige Geräusche auf Zimmerlautstärke zu reduzieren. Auf Balkonen und Terrassen ist während der Ruhezeit besonders auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen.

Auch außerhalb der Ruhezeit sind übermäßiger Lärm, laute Musik, Rufen, Türenschlagen und andere vermeidbare Störungen nicht gestattet.

Fenster und Balkon- beziehungsweise Terrassentüren müssen geschlossen werden, wenn Musik oder sonstige Geräusche außerhalb der Unterkunft deutlich wahrnehmbar sind.

Partys und Veranstaltungen

Partys, Feiern und Veranstaltungen sind in der Unterkunft sowie auf Balkon und Terrasse nicht gestattet.
Das Verbot umfasst insbesondere:

•    Junggesellenabschiede,
•    nicht genehmigte Geburtstagsfeiern,
•    Empfänge und Veranstaltungen,
•    größere Zusammenkünfte,
•    gewerbliche oder private Events,
•    Feiern mit nicht angemeldeten Personen.

Die Unterkunft darf nicht als Party-, Veranstaltungs- oder Versammlungsraum genutzt werden.

Besucher und zusätzliche Übernachtungsgäste

Tagesbesucher sind in angemessenem Umfang erlaubt. Sie müssen die Hausordnung beachten und die Unterkunft spätestens mit Beginn der Ruhezeit um 22:00 Uhr verlassen.

Besucher dürfen nicht ohne vorherige Anmeldung und ausdrückliche Bestätigung durch AMAO-Stays übernachten.

Soll während des Aufenthalts eine weitere Person in der Unterkunft übernachten, muss dies vor der Übernachtung bei AMAO-Stays angemeldet und bestätigt werden.

Für jede zusätzlich bestätigte Person wird ein Zusatzentgelt von 30 € pro tatsächlich genutzter Nacht berechnet.
Eine eigenmächtige Übernachtung nicht angemeldeter Personen ist nicht gestattet.

Schäden, Defekte und Gefahren

Schäden, technische Defekte und ungewöhnliche Vorkommnisse müssen AMAO-Stays unverzüglich gemeldet werden. Dies gilt insbesondere bei:

•    Wasseraustritt oder Feuchtigkeit,
•    Stromausfall oder elektrischen Problemen,
•    Rauchentwicklung oder Rauchmelderalarm,
•    beschädigten Möbeln oder Geräten,
•    defekten Türen, Fenstern oder Schlössern,
•    Verstopfungen oder Sanitärproblemen,
•    ungewöhnlichem Geruch,
•    verloren gegangenen Schlüsseln oder Zugangsmitteln,
•    sonstigen Gefahrenstellen.

Bitte versuchen Sie nicht, technische Anlagen, Elektrogeräte, Schlösser oder andere Einrichtungen eigenständig zu reparieren.
Eine frühzeitige Meldung dient dazu, Folgeschäden zu verhindern und eine schnelle Lösung zu ermöglichen.

Zutritt bei Notfällen und Reparaturen

Bei einer akuten Gefahr darf AMAO-Stays, der Eigentümer, die Hausverwaltung oder eine beauftragte Fachkraft die Unterkunft betreten, soweit dies zur Abwehr der Gefahr oder zur Begrenzung eines Schadens erforderlich ist.
Dies gilt insbesondere bei:

•    Feuer oder Rauchentwicklung,
•    Wasserschäden,
•    Gas- oder Brandgeruch,
•    ausgelöstem Rauchmelder,
•    Strom- oder Heizungsstörungen mit Gefahrenpotenzial,
•    sonstigen dringenden Notfällen.

Eine vorherige Zustimmung des Gastes ist in solchen akuten Fällen nicht erforderlich. Soweit möglich, wird versucht, den Gast vor dem Zutritt zu kontaktieren.
Bei nicht dringenden Reparaturen oder notwendigen Arbeiten erfolgt der Zutritt nach vorheriger Ankündigung und Abstimmung.

Schlüssel und Zugangsmittel

Schlüssel, Schlüsselbox-Codes, Zugangscodes, Karten, Fernbedienungen und sonstige Zugangsmittel dürfen ausschließlich von den angemeldeten Gästen genutzt werden.
Folgendes ist nicht gestattet:

•    Weitergabe an Besucher oder außenstehende Personen,
•    Veröffentlichung oder ungesicherte Weitergabe von Zugangscodes,
•    Anfertigung zusätzlicher Schlüssel,
•    Mitnahme von Schlüsseln oder Zugangsmitteln nach dem Check-out,
•    Manipulation von Schlüsselboxen, Schlössern oder elektronischen Zugangssystemen.

Ein Verlust oder eine Fehlfunktion muss unverzüglich gemeldet werden.

Schlüssel beziehungsweise Zugangsmittel sind beim Check-out genau entsprechend der übermittelten Abreiseinformation zurückzugeben.

Gemeinschaftsbereiche

Treppenhäuser, Hausflure, Eingangsbereiche, Aufzüge, Tiefgaragen und sonstige Gemeinschaftsbereiche dürfen nur zum unmittelbaren Betreten und Verlassen der Unterkunft genutzt werden.

Ein längerer Aufenthalt, Zusammenkünfte oder laute Gespräche in diesen Bereichen sind nicht gestattet.

Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit vollständig freigehalten werden. Dort dürfen insbesondere keine Fahrräder, E-Scooter, Schuhe, Kinderwagen, Gepäckstücke oder sonstigen Gegenstände abgestellt werden.

Haus-, Brand- und Zugangstüren dürfen nicht blockiert oder dauerhaft offengehalten werden.

Rauchen und Dampfen sind in allen gemeinschaftlich genutzten Innenbereichen untersagt.

Möbel und Einrichtung

Die Unterkunft und ihre Ausstattung sind sorgfältig und bestimmungsgemäß zu benutzen.
Möbel, Betten, Schränke, Fernseher und andere Einrichtungsgegenstände dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung:

•    umgestellt,
•    in andere Räume getragen,
•    demontiert,
•    an Wänden befestigt oder
•    aus der Unterkunft entfernt werden.

An Wänden, Türen, Möbeln oder anderen Oberflächen dürfen keine Nägel, Schrauben, Klebebänder, Klebehaken oder sonstige Befestigungen angebracht werden.

Handtücher, Bettwäsche und andere Textilien dürfen nicht zum Reinigen von Schuhen, Böden, Fahrzeugteilen, Kosmetikprodukten oder stark verschmutzten Gegenständen verwendet werden.

Festgestellte Beschädigungen sind unverzüglich zu melden.

Küche und Kochgeräte

Herd, Backofen und andere Kochgeräte dürfen während der Nutzung nicht unbeaufsichtigt bleiben.
Alle Geräte dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet werden. Heiße Töpfe, Pfannen und Backbleche dürfen nicht direkt auf Tische, Möbel oder ungeeignete Arbeitsflächen gestellt werden.

Speiseöl, Fett, Essensreste und andere feste oder flüssige Abfälle dürfen nicht über Spüle, Toilette oder andere Abflüsse entsorgt werden.

Kochfelder, Backofen, Mikrowelle und andere Geräte dürfen nicht mit ungeeigneten Materialien, Metallgegenständen oder nicht dafür vorgesehenem Geschirr benutzt werden.

Bei Rauchentwicklung, ungewöhnlichem Geruch oder einem technischen Defekt ist das Gerät sofort auszuschalten und AMAO-Stays zu informieren.

Badezimmer und Sanitäranlagen

In der Toilette darf ausschließlich normales Toilettenpapier entsorgt werden.
Nicht über die Toilette oder andere Abflüsse entsorgt werden dürfen insbesondere:

•    Feuchttücher,
•    Küchenpapier,
•    Hygieneartikel,
•    Windeln,
•    Wattestäbchen,
•    Essensreste,
•    Fette und Öle,
•    Medikamente,
•    Katzenstreu oder andere feste Stoffe.

Nach dem Duschen oder Baden ist ausreichend zu lüften beziehungsweise eine vorhandene Lüftungsanlage zu verwenden.

Wasserhähne und Duschen müssen nach der Nutzung vollständig geschlossen werden. Verstopfungen, Undichtigkeiten oder austretendes Wasser sind unverzüglich zu melden.

Internet und technische Einrichtungen

Das WLAN darf nur für rechtmäßige Zwecke genutzt werden.
Untersagt sind insbesondere:

•    rechtswidrige Downloads,
•    illegales Filesharing,
•    Verbreitung rechtswidriger Inhalte,
•    Angriffe auf Netzwerke, Systeme oder Geräte,
•    Umgehung von Sicherheitsvorkehrungen,
•    Manipulation oder Zurücksetzen des Routers,
•    Weitergabe der Zugangsdaten an außenstehende Personen.

Router, Fernseher, Smart-Home-Geräte und andere technische Einrichtungen dürfen nicht demontiert, zurückgesetzt oder in ihren Grundeinstellungen verändert werden.

E-Scooter, E-Bikes und Akkus

E-Scooter, E-Bikes, Fahrräder und ähnliche Fahrzeuge dürfen nicht in Treppenhäusern, Fluren, Eingangsbereichen oder Flucht- und Rettungswegen abgestellt werden.
Das Laden von E-Scootern, E-Bikes sowie deren Akkus ist innerhalb der Wohnung und in allen Gemeinschaftsbereichen verboten.

Beschädigte, verformte, überhitzte oder technisch auffällige Akkus dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden.

Elektrofahrzeuge und Fahrzeugakkus dürfen nicht über Steckdosen der Unterkunft oder allgemein zugängliche Haushaltssteckdosen geladen werden.

Fenster, Heizung und Klimageräte

Fenster, Balkon- und Terrassentüren müssen beim Verlassen der Unterkunft geschlossen werden.

Dachfenster müssen zusätzlich bei Regen, Sturm oder sonstiger ungünstiger Witterung geschlossen bleiben.

Die Heizung darf nicht bei dauerhaft geöffneten Fenstern oder Türen betrieben werden.

Vorhandene Klimageräte dürfen nur bestimmungsgemäß und bei geschlossenen Fenstern und Außentüren verwendet werden.

Heizkörper, Thermostate, Klimageräte, Lüftungsanlagen, Sicherungskästen und sonstige Haustechnik dürfen nicht manipuliert, abgedeckt, demontiert oder eigenständig repariert werden.

Foto-, Film- und gewerbliche Nutzung

Private Foto- und Videoaufnahmen für persönliche Zwecke sind erlaubt, soweit keine Rechte anderer Personen verletzt werden.
Gewerbliche oder professionelle Foto-, Film-, Streaming- und Medienproduktionen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von AMAO-Stays erlaubt.
Ohne vorherige Zustimmung sind außerdem untersagt:

•    Untervermietung oder Weitergabe der Unterkunft,
•    Nutzung als Geschäfts- oder Meldeadresse,
•    Kunden-, Patienten- oder Publikumsverkehr,
•    Verkauf von Waren oder Dienstleistungen,
•    Durchführung von Seminaren oder Veranstaltungen,
•    sonstige gewerbliche Nutzung außerhalb des vereinbarten Aufenthaltszwecks.

Die Anbahnung, Vermittlung oder Erbringung entgeltlicher sexueller Dienstleistungen in der Unterkunft ist nicht gestattet.

Kameras und Lärmsensoren

AMAO-Stays setzt innerhalb der Apartments weder Kameras noch Lärmsensoren ein.
Öffentlich zugängliche oder gemeinschaftlich genutzte Bereiche können im Einzelfall durch Eigentümer, Hausverwaltungen, Behörden oder andere berechtigte Stellen überwacht werden. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweiligen Hinweise und Datenschutzinformationen vor Ort.

Verstöße gegen die Hausordnung

Bei einem Verstoß kann AMAO-Stays die sofortige Unterlassung beziehungsweise Beseitigung des Verstoßes verlangen.
Bei erheblichen, fortgesetzten oder wiederholten Verstößen kann der Aufenthalt nach Maßgabe der vereinbarten Buchungsbedingungen und der gesetzlichen Vorschriften beendet werden. Dies gilt insbesondere bei:

•    Partys oder Veranstaltungen,
•    erheblichen Ruhestörungen,
•    Rauchen oder Drogenkonsum in der Unterkunft,
•    nicht genehmigten Übernachtungsgästen,
•    vorsätzlichen Beschädigungen,
•    Manipulation von Rauchmeldern oder Sicherheitseinrichtungen,
•    Bedrohung oder Belästigung anderer Personen,
•    rechtswidriger oder untersagter gewerblicher Nutzung.

Nachweislich verursachte Schäden und erforderliche Mehrkosten können nach den gesetzlichen Bestimmungen und den vereinbarten Buchungsbedingungen geltend gemacht werden.

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